Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

 

 

Mit der Errichtung einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung können Sie Vorsorge für den Fall treffen, die Sie zu einem späteren Zeitpunkt Ihren Willen nicht mehr zum Ausdruck bringen können bzw. dieser aufgrund einer hinzugetretenen Geschäftsunfähigkeit keine Beachtung mehr findet.

Die Erteilung einer Vorsorgevollmacht sichert der Person, die Ihr Vertrauen genießt, die Berechtigung zu, für Sie rechtlich tätig werden und Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Interessen wahrnehmen zu können. Mit der Errichtung einer Vorsorgevollmacht greifen Sie der Einleitung eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens vor und schaffen für sich und Ihre Angehörigen eine individuelle Handlungsmöglichkeit auf der Grundlage der Vollmachtserteilung.

Eine Patientenverfügung richtet sich an die Sie behandelnden Ärzte und legt Ihren Willen nieder, welche Behandlungsmaßnahmen und Therapien Sie in bestimmten Krankheitssituationen wünschen oder eben gerade nicht mehr wünschen